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Aktuelle Informationen zu Corona: Änderung der Masken- und Testpflicht

Informationen zu Corona 03.22

Änderung der Masken- und Testpflicht

Liebe Schülerinnen und Schüler,

sehr geehrte Eltern,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

der Deutsche Bundestag hat über einige wichtige Änderungen des Infektionsschutz-gesetztes entschieden, die unseren Schulbetrieb unmittelbar betreffen. Über diese Änderungen möchte ich Sie an dieser Stelle kurz informieren.

Ab dem 20. März 2022 sieht das geänderte Infektionsschutzgesetzt die Pflicht zum Tragen einer Maske in den Innenräumen der Schule grundsätzlich nicht mehr vor. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen nutzt für die Umsetzung dieser neuen Regelung jedoch eine Übergangsfrist von zwei Wochen.

Das bedeutet, dass bis Samstag, den 2. April 2022 in Nordrhein-Westfalen die Pflicht zum Tragen einer Maske in den Innenräumen der Schulen bestehen bleibt. Danach endet die Pflicht zum Tragen einer Maske in der Schule.

Für die letzte Woche vor den Osterferien ist es dennoch jeder Schülerin und jedem Schüler freigestellt, in den Schulgebäuden eine Maske zu tragen.

Darüber hinaus hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen entschieden, dass bis zum 08. April 2022, d.h. dem letzten Schultag vor den Osterferien die schulischen Testungen in der derzeitigen Form weiter fortgesetzt werden sollen. Sofern es keine unerwartet kritische Entwicklung der Infektionszahlen gibt, wird das anlasslose Testen nach den Osterferien nicht wiederaufgenommen. Werden in den Osterferien Ferienangebote in der Schule durchgeführt, können in dieser Zeit noch Testungen durchgeführt werden.

Diese Maßnahmen dienen dazu, einen behutsamen Weg zurück in die Normalität zu verfolgen, bei dem das pandemische Geschehen weiter beobachtet wird. Das Ziel ist es, spätestens bis Mai 2022 alle Einschränkungen aufzuheben.

Mit freundlichen Grüßen

Gabriele Kipp