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Die Schüler/innenvertretung des Gymnasiums Heepen

SV Mitglieder 2025 26 s

 SV Mitglieder im Schuljahr 2025/2026

  • Schülersprecherin für das Schuljahr 2025/26 ist Jette Lüdemann (EF)
  • Ihre Stellvertreter sind Rebekka Weber (10a) und Aamir Hussain (EF)
  • SV-Verbindungslehrer sind Herr Lüers und Herr Siesenop 

SV-Pausen

Wir freuen uns sehr, dass es mit der SV-Arbeit wieder losgeht, und möchten euch herzlich einladen, dabei zu sein. Wenn ihr Lust habt, euch zu engagieren, eure Ideen einzubringen oder einfach mal vorbeizuschauen, seid ihr jederzeit willkommen.
Das offene SV-Treffen findet am Montag in der Mittagspause neben der Cafeteria statt. Die Junior-SV trifft sich am Mittwoch in der zweiten Pause, und die Senior-SV kommt in der GWoche in der ersten Pause in der Beckerstraße zusammen.
Kommt gerne vorbei – wir freuen uns über alle, die mitmachen und unser Schulleben aktiv mitgestalten möchten.
Eure SV

  • Aktuelles

    „Paket mit Herz“ – Die SV lädt ein gemeinsam Freude zu schenken Auch in diesem Jahr beteiligt sich die SV des Gymnasiums Heepen wieder an der Weihnachtsaktion „Paket mit Herz“, bei der Wünsche von Menschen aus Bielefeld und Umgebung erfüllt werden, die sich sonst kaum ein Weihnachtsgeschenk leisten könnten. Die Wunschzettel stammen von Kindern, Jugendlichen, älteren Menschen oder Familien in schwierigen Lebenssituationen – und mit eurer Unterstützung können wir ihnen ein kleines, aber wichtiges Stück Weihnachtsfreude schenken. Die SV lädt alle Klassen herzlich ein, einen Wunschzettel zu übernehmen und bis zum angegebenen Termin ein liebevoll gepacktes Geschenk vorzubereiten. Gemeinsam zeigen wir: Unsere Schulgemeinschaft hat Herz. SO KÖNNT IHR WÜNSCHE ERFÜLLEN: Wir haben wieder Wunschzettel der Aktion „Paket mit Herz“ angenommen und hoffen, dass wir mit eurer Hilfe ein paar Wünsche erfüllen können. Wenn eure Klasse Interesse an einem Wunschzettel hat, schreibt uns bitte bis zum 1.12.! ANSPRECHPARTNER: JETTE LÜDEMANN RÜCKMELDUNG BIS: 1.12 ABGABE BIS: 12.12 IM SV RAUM VIELEN DANK FÜR EUER ENGAGEMENT!

  • Allgemeines

    Die Aufgaben der Schülervertretung sind in § 74 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW – SchulG) beschrieben:

    (1) Die Schülervertretung nimmt die Interessen der Schülerinnen und Schüler wahr. Sie vertritt insbesondere deren Belange bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule und fördert ihre fachlichen, kulturellen, sportlichen, politischen und sozialen Interessen. Sie kann sich durch die Mitwirkung in den Gremien an schulischen Entscheidungen beteiligen sowie im Rahmen des Auftrags der Schule übertragene und selbstgewählte Aufgaben durchführen und schulpolitische Belange wahrnehmen.

    (2) Die Schülerinnen und Schüler der Klasse, des Kurses und der Jahrgangsstufe wirken in ihrem Bereich an der Bildungs- und Erziehungsarbeit mit. Sie wählen von der fünften Klasse an ihre Sprecherinnen und Sprecher und deren Stellvertretungen. Die Schülerschaft der Vollzeitschulen kann im Monat, die Schülerschaft der Teilzeitschulen im Quartal eine Stunde während der allgemeinen Unterrichtszeit für Angelegenheiten der Schülervertretung (SV-Stunde) in Anspruch nehmen.

    (3) Der Schülerrat vertritt alle Schülerinnen und Schüler der Schule; er kann Anträge an die Schulkonferenz richten. Mitglieder des Schülerrats sind die Sprecherinnen und Sprecher der Klassen und Jahrgangsstufen sowie mit beratender Stimme deren Stellvertretungen. Hat eine Jahrgangsstufe mehr als 20 Personen, wählt die Jahrgangsstufe für je weitere 20 Personen eine weitere Vertretung für den Schülerrat. Der Schülerrat wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden (Schülersprecherin oder Schülersprecher) und bis zu drei Stellvertretungen. Auf Antrag von einem Fünftel der Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler wird die Schülersprecherin oder der Schülersprecher von der Schülerversammlung gewählt. Der Schülerrat wählt die Vertretung der Schülerschaft für die Schulkonferenz, die Schulpflegschaft und die Fachkonferenzen sowie Delegierte für überörtliche Schülervertretungen.

    (4) Der Schülerrat kann im Benehmen mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter eine Versammlung aller Schülerinnen und Schüler (Schülerversammlung) einberufen. Die Schülerversammlung lässt sich über wichtige Angelegenheiten der Schule unterrichten und berät darüber. Auf Antrag von einem Fünftel der Schülerinnen und Schüler ist sie einzuberufen. Die Schülerversammlung kann bis zu zweimal im Schuljahr während der allgemeinen Unterrichtszeit stattfinden. Für Versammlungen der Schülerinnen und Schüler der Klassen oder Jahrgangsstufen gilt Satz 4 entsprechend.

    (5) Zusammenkünfte von Mitwirkungsgremien der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände sowie die SV-Stunde sind Schulveranstaltungen. Sonstige Veranstaltungen der Schülervertretung auf dem Schulgelände oder außerhalb des Schulgeländes sind Schulveranstaltungen, wenn die Schulleiterin oder der Schulleiter vorher zugestimmt hat.

    (6) Schülerinnen und Schüler dürfen wegen ihrer Tätigkeit in den Mitwirkungsgremien weder bevorzugt noch benachteiligt werden. Auf Antrag ist die Tätigkeit im Zeugnis zu vermerken.

    (7) Verbindungslehrerinnen und Verbindungslehrer unterstützen die Arbeit der Schülervertretung. Der Schülerrat wählt je nach Größe der Schule bis zu drei Verbindungslehrerinnen und Verbindungslehrer.

    (8) Schülervertretungen können auf örtlicher oder überörtlicher Ebene zusammenwirken und ihre Interessen gegenüber Schulträger und Schulaufsicht vertreten.

  •  Rückblicke

    Teamtag der SV 

    Wir möchten uns rückblickend ganz herzlich bei euch für einen wunderschönen Weihnachtsausklang bedanken! Danke an alle Mitwirkenden, die gesungen, gespielt oder Kekse und Punsch verteilt haben. Es war ein gelungener Jahresabschluss und wir haben uns sehr über euer Kommen gefreut! Die SV wird weiterhin tolle Aktionen für euch planen, schaut gerne mal in den SV-Pausen (Mo./ Mi., 2. Pause gegenüber der LUIZ) vorbei!

    Impressionen zum Weihnachstausklang

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SV, Schülervertretung