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Fortbildungskonzept

1. Vorbemerkung/Ziele des Fortbildungskonzepts

Das schulinterne Fortbildungskonzept soll verbindlich aufzeigen, wie berufsbegleitende Fortbildung am Gymnasium Heepen organisiert ist. Es stellt sowohl wesentliche Verfahrensschritte der Fortbildungsplanung als auch inhaltliche Schwerpunkte und Zuständigkeiten dar. Dadurch gewährleistet es Transparenz zu allen Aspekten der Fortbildung unserer Schule. Da die Fortbildungsarbeit als Prozess der Schulentwicklung und somit nur als eine Momentaufnahme eines sich stetig fortsetzenden Denk- und Schulentwicklungsprozesses zu verstehen ist, wird die Entwicklung des Fortbildungskonzepts kontinuierlich überprüft, korrigiert und weitergeführt.

2. Fortbildungsplanung und Schulentwicklung

Fortbildung in der Schule orientiert sich grundsätzlich am Schulprogramm, an aktuellen Projekten der Schule, an den Zielen und dem Bedarf der Fachgruppen sowie an individuellen Bedürfnissen einzelner Lehrkräfte oder Gruppen. Sie ist in die schulische Fortbildungsplanung als ein Element in die Schulentwicklungsplanung eingebunden und steht somit in kontinuierlicher Rückkopplung zur Gesamtentwicklung der Schule. Strukturen und Inhalte der staatlichen Lehrerfortbildung sollen die Schule als System dabei in ihren Entwicklungsprozessen stärken.

Diesem systemischen Ansatz soll am Gymnasium Heepen Rechnung getragen werden durch die Festlegung gemeinsamer Ziele (Fortbildungsschwerpunkte) für zunächst zwei Schuljahre. Schulinterne sowie –externe Fortbildungen sollen in Zusammenhang mit diesen Entwicklungszielen der Schule stehen und vorrangig geplant sowie durchgeführt werden. Dabei verfolgt Fortbildungsplanung auch das Ziel, die Fortbildungsinteressen der einzelnen Lehrer und Lehrergruppen und Fortbildungsnotwendigkeiten der Schule als System zum Ausgleich bringen.

Aus dem systemischen Ansatz ergibt sich zudem die Zielsetzung, Fortbildung möglichst gruppenbezogen (mit mehr als einem Teilnehmer auch bei externen Veranstaltungen) auszurichten.

3. Fortbildungsplanung am Gymnasium Heepen

  1. Inhaltliche Schwerpunktsetzung

Die Fortbildungsplanung unserer Schule trägt zur Unterstützung und Weiterentwicklung des Schulprogramms sowie zur Förderung der Schulentwicklung bei.

Die Lehrerkonferenz vom 10. Juni 2015 hat folgende Schwerpunkte der Fortbildungsarbeit benannt:

Neben weiterhin aktuellen fachspezifischen Themen soll der Schwerpunkt der Fortbildungen in den nächsten beiden Schuljahren (2015/16 und 2016/17) vor allem auf fachübergreifenden Themen liegen.

aktueller Bezug (darunter z.B. zu fassen: Anpassung kompetenzorientierte Lehrpläne S II, fachbezogene Sicherheitsvorschriften, …)

fachübergreifende Themen:

Individualisierung von Lernen / Binnendifferenzierung (darunter u.a. zu fassen: Inklusion, Lernzeiten, Ganztag, Hausaufgaben, Lernpotenziale, G8/G9, Classroom Management, …)

Kollegiale Zusammenarbeit in der Schule (darunter z.B. zu fassen: Hospitation, Teambildung, …)

Mit dieser Schwerpunktsetzung werden folgende grundsätzliche Überlegungen verfolgt:

Fortbildungsplanung versteht sich auch als Schulentwicklungsplanung und soll Schwerpunkte der schulischen Arbeit durch passgenaue Fortbildungen unterstützen helfen. Sie soll sich nicht nur an den individuellen Fortbildungswünschen einzelner Lehrer , Lehrergruppen oder Fachschaften orientieren, sondern vorrangig an den Entwicklungszielen der Schule. Sowohl interne als auch externe Fortbildungsmaßnahmen sollen in Zusammenhang mit diesen Entwicklungszielen stehen.

Die Rückmeldung der Arbeitsergebnisse von Fortbildungsmaßnahmen in das Kollegium soll systematisiert werden, um die Fortbildungswirksamkeit zu erhöhen („Multiplikatoreneffekt“). Dazu soll zukünftig schon im Antragsformular für eine Fortbildung benannt werden, wie der Rückfluss aussehen wird. Wünschenswert ist auch eine größere Transparenz hinsichtlich der Informationen über erfolgte Fortbildungsmaßnahmen (Wer hat wann eine Fortbildung zu welchem Thema besucht?).

Die Rückbindung an das Kollegium soll verzahnt werden mit den Pädagogischen Tagen, um die zeitliche Belastung für die Lehrkräfte möglichst gering zu halten: Dort soll mehr Raum geschaffen werden für die Weitervermittlung von Fortbildungsergebnissen bzw. von vorhandenem Wissen und Erfahrungen. Auch der Austausch im Kollegium soll verstärkt gefördert werden. Auf diese Weise können im Kollegium vorhandene Kompetenzen (s.a. Ergebnisse der QA) und Ressourcen besser genutzt werden.

  1. Beteiligte und Zuständigkeiten

Fortbildungsplanung ist keine einmalige Aufgabe, sondern ein kontinuierlicher Prozess, der stetig fortgeschrieben werden.

Die Fortbildungsbeauftragte (SH) ist federführend bei der Fortbildungsplanung. Sie ermittelt in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe Fortbildungsplanung (AND, NE/NDH, PA, SH, SHU, WZ) den Fortbildungsbedarf im Kollegium. Als Ansprechpartnerin des Kollegiums für alle Fortbildungsfragen sammelt sie Informationen über Fortbildungsangebote und macht sie dem Kollegium zugänglich. Sie unterstützt das Lehrerkollegium bei der Planung und Durchführung schulinterner Fortbildungsveranstaltungen und kooperiert mit dem Kompetenzteam der Stadt Bielefeld sowie dem Dezernat für Lehrerfortbildung bei der Bezirksregierung. Zudem dokumentiert sie die Fortbildungsarbeit der Schule und informiert das Kollegium über den Fortbildungsverlauf am Gymnasium Heepen.

Die Arbeitsgruppe Fortbildungsplanung berät die Fortbildungsbeauftragte auf der Grundlage der Bedarfserhebung und der Notwendigkeiten der Schulentwicklung. Sie analysiert den zukünftigen Fortbildungsbedarf der Schule und erstellt eine Prioritätenliste, die in die Lehrerkonferenz eingebracht und dort diskutiert wird.

Die Schulkonferenz ist ebenfalls an der Fortbildungsplanung beteiligt und beschließt über die Durchführung ganztägiger Fortbildungen für das Lehrerkollegium („Pädagogische Tage“).

Der Lehrerrat nimmt Anregungen aus dem Lehrerkollegium entgegen und leitet sie an die Fortbildungsbeauftragte bzw. die Schulleitung weiter. Er ist an der Auswahl von Lehrkräften für Fortbildungsmaßnahmen zu beteiligen.

Die Schulleitung wirkt im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die Personalentwicklung auf die Fortbildung der Lehrkräfte hin, entscheidet über Angelegenheiten der Fortbildung und unterstützt somit die Realisierung der gemeinsam beschlossenen Fortbildungsziele entscheidend.

Der stellvertretende Schulleiter (NDH) verwaltet den Fortbildungsetat und bearbeitet zusammen mit der Schulverwaltungsassistentin Frau Osterhaus die Fortbildungsanträge mit Erstattungsanspruch aus dem Fortbildungsetat.

  1. Verfahrensschritte und Grundsätze

3.3.1 Erstellung eines Fortbildungsplans

Die Vorentscheidung über schulinterne Fortbildungen trifft die Arbeitsgruppe Fortbildungsplanung (s.o.) auf der Grundlage der Bedarfserhebung und der Notwendigkeiten der Schulentwicklung. Sie analysiert den zukünftigen Fortbildungsbedarf der Schule und fasst diesen in einer Prioritätenliste zusammen. Leitfragen hierbei sind:

  • Zu welchen Themen ist Fortbildung in den nächsten beiden Schuljahren von besonderer Bedeutung?
  • Welche Fortbildungen sollen vorrangig durchgeführt werden?

Priorität haben an unserer Schule Fortbildungen, die als schulinterne Fortbildungen des Kollegiums oder Teilkollegiums stattfinden und sich inhaltlich an den Entwicklungszielen orientieren. Auch schulexterne Individualfortbildung sollte Bezug zum Schulprogramm und zu den Entwicklungszielen der Schule haben.

 3.3.2 Information über Fortbildungsangebote

Fortbildungsangebote werden in unserer Schule am roten Fortbildungsbrett im kleinen Lehrerzimmer ausgehängt. Angebote, die einzelne Lehrkräfte mit besonderen Aufgaben oder Funktionen betreffen oder sich direkt an Fachkonferenzen richten, werden direkt an die jeweiligen Lehrkräfte weitergeleitet.

Darüber hinaus befindet sich unterhalb des Fortbildungsbretts ein Fach, in dem regelmäßig Programme nicht-staatlicher Anbieter abgeheftet werden.

Informationen zu Fortbildungsangeboten, die nur in digitaler Form vorliegen, werden per Email verschickt bzw. in der cloud abgelegt.

Eine Information über die Angebote der staatlichen Lehrerfortbildung ist unter folgender Adresse möglich: www.lehrerfortbildung.bez-reg.detmold.nrw.de Fortbildungskonzept

Die Lehrerfortbildungssuchmaschine des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes NRW kann unter www.suche.lehrerfortbildung.schulministerium.nrw.de genutzt werden.

3.3.3 Verwendung des Fortbildungsbudgets

Wie alle Schulen in Nordrhein-Westfalen erhält auch das Gymnasium Heepen ein Fortbildungsbudget zur eigenständigen Bewirtschaftung. Die Höhe des Fortbildungsbudgets richtet sich nach der Anzahl der an der Schule hauptamtlich beschäftigten Lehrkräfte. Da aus dem Budget vorrangig solche Fortbildungen realisiert werden, die im Zusammenhang mit den Entwicklungszielen der Schule stehen und durch die Fortbildungsplanung gedeckt sind, werden die Mittel in erster Linie für schulinterne Fortbildungen des Kollegiums oder Teilkollegiums verwendet.

Bei einer schulinternen Fortbildung mit externen Referenten fallen Reisekosten, Honorar und ggf. Sachkosten an (Materialien, Kopierkosten etc.), die aus dem Schulbudget zu zahlen sind. Wird die Fortbildung von Moderatoren der staatlichen Lehrerfortbildung durchgeführt, entstehen Reise- und ggf. Sachkosten. Bei schulexternen Fortbildungen entstehen ggf. Teilnahmegebühren, Reisekosten sowie Kosten für Fortbildungsmaterial.

Aufgrund der Teilnahme an Fortbildungen während der Unterrichtszeit sollte möglichst kein Unterrichtsausfall entstehen. Um dies zu vermeiden, stellt die beantragende Lehrkraft den Fortgang des Lernprozesses durch geeignete Aufgaben für den Vertretungsunterricht sicher.

Um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Kosten und Nutzen herzustellen und einen dauerhaften positiven Effekt für unsere Schule zu erzielen, soll nach Möglichkeit jede Fortbildungsmaßnahme zu einem Multiplikatoreneffekt führen.

 3.3.4 Rückführung der Ergebnisse und Erfahrungen in die Praxis

Der Erfolg von Fortbildungsplanung ist insbesondere daran zu messen, inwiefern es durch die Fortbildungsmaßnahmen gelingt, die Arbeitsergebnisse im Unterricht zu verbessern und die Gesamtentwicklung der Schule zu unterstützen.

Der Transfer in die Praxis kann im Anschluss an eine Fortbildungsmaßnahme z.B. durch schulorganisatorische Unterstützung, kollegiale Kooperationen oder die Durchführung von Folgeveranstaltungen gefördert werden.

Die Fortbildungswirksamkeit kann auch erhöht werden durch das Referieren der Fortbildungsinhalte bzw. deren Umsetzungsmöglichkeiten in die Praxis in einer Teamsitzung, durch eine schriftliche Dokumentation, eine Weitergabe von Material oder auch eine schulinterne Fortbildung.

Der Antrag auf Teilnahme an einer Fortbildung beinhaltet daher einen Punkt „geplante Rückmeldung in das Kollegium“. Dies gilt insbesondere für fachspezifische Fortbildungen, deren Ergebnisse in die Fachschaftsarbeit eingebracht werden sollen.

 3.3.5 Evaluation

Die Auswertung und Weiterentwicklung von Fortbildung geschieht auf drei verschiedenen Ebenen.

Die Fortbildungsveranstaltungen selbst werden im Hinblick auf erreichte Ziele und vermittelte Inhalte, angewandte Methoden und Medien, die Kompetenz der Referentinnen und Referenten, organisatorische Fragen sowie den zeitlichen Ablauf evaluiert. Auch die Konsequenzen für künftige Fortbildungsveranstaltungen werden hier in den Blick genommen.

Die Evaluation der Anwendung in der Praxis bewertet die Fortschritte bzw. Schwierigkeiten bei der Umsetzung von Fortbildungsinhalten in der Praxis. Dabei geht es u. a. um die Analyse von Faktoren, die die Umsetzung in die Praxis erschweren und die Entwicklung von für die Umsetzung in die Praxis förderlichen Strukturen und Hilfen. Wichtig ist hier, dass die Evaluation auf dieser Ebene erst einige Wochen nach der Fortbildungsveranstaltung erfolgt und in ggf. regelmäßigen Abständen fortgeführt wird.

Bei der Evaluation des Fortbildungsplanungsprozess werden alle Elemente der Fortbildungsplanung einschließlich ihres Zusammenwirkens im Fortbildungsplanungsprozess unter folgenden Fragestellungen in den Blick genommen:

(1) Welche Grundsätze der schulischen Fortbildungsarbeit haben sich bewährt?

(2) Durch welche Veränderungen kann der Fortbildungsplanungsprozess verbessert werden? Die Ergebnisse der Evaluation auf dieser Ebene finden Eingang in die jährliche Fortschreibung des Fortbildungskonzepts.

Die Durchführung der Evaluation geschieht am Gymnasium Heepen in enger Zusammenarbeit mit der Evaluationsbeauftragten (MAC).

 3.3.6 Dokumentation

Um den Fortbildungsprozess transparent zu machen, werden fortlaufend die durchgeführten Fortbildungen der beteiligten Lehrkräfte, die entstandenen und erstatteten Kosten sowie die erfolgte Rückmeldung in die Schule gesammelt und dem Kollegium in einem Ordner im kleinen Lehrerzimmer (unter dem Fortbildungsbrett) zur Verfügung gestellt.

Sowohl das Kollegium als auch Eltern- und Schülervertreter werden in geeigneter Form über die Fortbildungsplanung am Gymnasium Heepen informiert, z.B. im Zuge der alljährlichen Etatvorstellung.

(Fortbildungskonzept beschlossen in der Schulkonferenz am 21.11.16 )

Konzept, Fortbildungskonzept