Konfliktmanagement am Gymnasium Heepen
1. Einleitung
Im schulischen Alltag treten leider immer wieder pädagogische Probleme sowie Konflikte zwischen Schüler*innen bzw. zwischen Schüler*innen und Lehrkräften auf. So unerfreulich diese Probleme auch sein mögen, sie enthalten oft Anstöße für positive Entwicklungen. Sie können Impulse für Veränderungen geben und damit letztlich zu einem gelingenden Miteinander aller am Schulleben beteiligten Personen beitragen.
Konflikte werden am Gymnasium Heepen immer ernst genommen und zum Gegenstand pädagogischer Bemühungen gemacht.
Für die Klärung von Konflikten sind am Gymnasium Heepen verschiedene Akteure zuständig. Außerdem gibt es vereinbarte Handlungsabläufe und Verfahren zur Dokumentation von Maßnahmen des Konfliktmanagements. Die folgenden Ausführungen geben einen Überblick über die Zuständigkeiten, Handlungsabläufe und Dokumentationsverfahren bei pädagogischen Problemen und zwischenmenschlichen Konflikten, die im schulischen Kontext auftreten.
Dieses Konzept wurde in einer Arbeitsgruppe – bestehend aus Lehrkräften und Schulsozialarbeiterinnen – im Frühjahr 2024 entwickelt und ist seit Mai 2024 zentrale Grundlage für alle Lehrkräfte bei ihrer Arbeit in den Handlungsfeldern Erziehung und Beratung.
2. Zuständigkeiten
Lehrkräfte
- Ansprechpartner für Schüler*innen und Eltern bei persönlichen Anliegen
- Niederschwellige Klärung pädagogischer Konflikte durch Gespräche mit
- Schüler*innen
- Eltern
- Kolleg*innen
Koordinator*innen
(Schorn, Wetzel, Habdank)
- Erster Ansprechpartner für und Begleitung von Klassenleitungen bei…
- Fehlzeiten
- Disziplinproblemen
- Psychischen Auffälligkeiten
- Familiäre Probleme/Hintergründe
- Unterstützung bei Elterngesprächen
- Ggf. Weiterleitung an…
- Schulleitung
- Beratungsteam
- Sozialarbeit
Beratungsteam
(Ohly, Kardas)
- Hilfe bei Lern- und Motivationsproblemen
- Psychosoziale Beratung von…
- Schüler *innen
- Eltern
- Kolleg*innen
- Weitervermittlung an außerschulische Beratungsstellen/-angebote
- Abstimmung der Beratungstätigkeit mit der Schulsozialarbeit
Sozialarbeiterinnen
(Gringmuth, Glor, Volk)
- Unterstützung von Kolleg*innen bei Problemen mit Eltern und Schüler*innen
- Soforthilfe bei akuten pädagogischen Problemen
- Unterstützung von IK-Schüler*innen bei Behördengängen, Schriftverkehr, Bewerbungen
- Angebote zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts
- Pädagogische Beratung von Schüler*innen und Eltern
- Abstimmung der Beratungstätigkeit mit dem Beratungsteam
Schulleitung
(Kipp, Krause)
- Beratung von Lehrkräften bei pädagogischen Problemen
- Durchführung von Ordnungskonferenzen nach §53 SchulG
- Einbeziehung weiterer außerschulischer Einrichtungen (z. B. Schulaufsicht, Polizei)
- Einschaltung des Krisenteams bei gravierenden Problemen
3. Abläufe
Es ist das Ziel aller am Schulleben Beteiligten, Konflikte möglichst zeitnah und niederschwellig zu lösen. Mit einem Vieraugengespräch zwischen den direkt Betroffenen (i. d. R. Schüler*in und Lehrkraft) können in den meisten Fällen Probleme direkt gelöst werden.
Das folgende Schaubild versteht sich als Empfehlung für den Fall, dass solche Gespräche nicht zur Lösung führen. Das Ziel bleibt, zu einer schnellen und einvernehmlichen Konfliktlösung zu gelangen. Dabei sind ggf. Akteure der nächst höheren Interventionsebene und/oder das Beratungsteam bzw. die Schulsozialarbeit einzubeziehen. Das Schaubild ist hierarchisch aufgebaut (fünf Interventionsebenen), wobei in der Regel bei der Konfliktlösung Interventionsebenen nicht übersprungen werden.
4. Dokumentation
Die Dokumentation von Beratungsgesprächen und damit verbundener pädagogischer Interventionen ist ein weiterer Bestandteil des Konfliktmanagements am Gymnasium Heepen. Sie schafft Transparenz über bereits durchgeführte pädagogische Maßnahmen und bildet damit eine wichtige Handlungsgrundlage für nachfolgende Beratungen und Interventionen.
Alle unter Punkt 1 aufgeführten Akteure sind angehalten, pädagogisch relevante Vorfälle zu protokollieren. Hierzu wird eine standardisierte Protokollvorlage verwendet, die analog oder digital bearbeitet werden kann.
Eine Kopie des aussagekräftigen Protokolls wird in der Schülerakte der betreffenden Schülerin/des betreffenden Schülers hinterlegt. Zudem ist die Protokollantin/der Protokollant dafür zuständig, alle relevanten Lehr- und Beratungsfachkräfte (z. B. Koordinator*in oder Schulsozialarbeit) über das Ergebnis eines Beratungsgesprächs zu informieren.
Auf diese Weise soll der Informationsfluss zwischen den für Konfliktmanagement zuständigen Akteuren gewährleistet werden.